
Fragen & Antworten rund um die Einäscherung

Nein, das ist nicht möglich. Wenn Sie eine Feuerbestattung wünschen, wenden Sie sich an den Bestatter Ihres Vertrauens, der alles Weitere mit uns klärt.

Lange Zeit war eine Willenserklärung des Verstorbenen Voraussetzung für eine Feuerbestattung. Heute kann bei uns in Hessen eine Feuerbestattung durchgeführt werden, sofern nicht ausdrücklich eine Erdbestattung gewünscht wurde. Vor der Kremierung benötigen wir die Sterbeurkunde.
Die Todesbescheinigung (vertraulicher Teil) wird benötigt, um die in Hessen vor einer Einäscherung gesetzlich vorgeschriebene rechtsmedizinische Untersuchung durchzuführen. Bei einem nicht natürlichen Todesfall wird die Freigabe der zuständigen Staatsanwaltschaft benötigt.

Sämtliche Formalitäten, die mit der Einäscherung zusammenhängen, erledigt Ihr Bestatter für Sie. Er wird Ihnen gerne alle Fragen beantworten.

Ja, in der Regel ist es im Krematorium Wiesbaden möglich, die Einäscherung Ihres Angehörigen zu einem Wunschtermin durchzuführen. So können Sie zu diesem Zeitpunkt an ihn denken, eine Kerze anzünden oder die Einäscherung persönlich bei uns verfolgen. Die Terminabsprache treffen Sie direkt mit Ihrem Bestatter.

Die Trauerfeier kann wie bei einer Erdbestattung in der Kirche, der Aussegnungshalle des Friedhofes, in einer Trauerhalle Ihrer Wahl stattfinden.

Ja, Sargbeigaben sind bei der Einäscherung ebenso erlaubt. Der Verstorbene kann auch in der eigenen Kleidung in den Sarg gebettet werden. Ausgenommen sind Schuhe, Gürtel oder Ähnliches aus Leder.

Die Einäscherung im Krematorium Wiesbaden verläuft wie folgt:
- Der Einäscherungsofen wird auf eine vorgeschriebene Einäscherungstemperatur von mindesten 850°C erhitzt.
- Der Sarg wird in den Kremationsofen gefahren, wo er sich durch die hohe Temperatur selbst entzündet.
- Die Verbrennung wird durch kontrollierte Luftzufuhr geregelt und dauert durchschnittlich etwa 1 Stunde.
- Der gesamte Kremationsvorgang bis zum Abfüllen der Asche dauert etwa 3 Stunden.
- Die Asche wird aus der Ofenkammer entnommen und mit dem zugehörigen Schamottestein in eine Aschekapsel gefüllt.
- Die Aschekapsel wird verschlossen, versiegelt und Ihrem Bestatter übergeben oder durch uns ins In- und Ausland versendet.

Ja, jeder Verstorbene wird einzeln in seinem Sarg eingeäschert. Laut Feuerbestattungsgesetz ist eine Einäscherung nur in einem Vollholzsarg gestattet, Kremierungen ohne Sarg sind aber auch aus technischen Gründen gar nicht nicht möglich. Zunächst werden die Daten des Verstorbenen in unser EDV-System aufgenommen und dem Verstorbenen wird ein feuer- und hitzebeständiger Schamottestein zugeordnet, auf dem eine einmalige Identifikationsnummer sowie der Name des Krematoriums eingeprägt sind. Der Stein begleitet den Verstorbenen bei der gesamten Kremierung und wird anschließend mit in die Aschekapsel gefüllt. So ist jederzeit eindeutig feststellbar, um wen es sich handelt.

Im Krematorium Wiesbaden verwenden wir ausschließlich Aschekapseln aus biologisch abbaubaren Materialien.

Die Holzasche des Sarges ist besonders leicht und vermischt sich dadurch nicht mit der schwereren Totenasche. So bleiben am Ende tatsächlich nur die Überreste des Verstorbenen sowie der zugehörige Schamottestein zurück.

Zahngold hält der Hitze im Kremationsofen nicht stand und wird – ohne noch als Gold erkennbar zu sein – mit der Totenasche in die Aschekapsel gefüllt. Implantate wie zum Beispiel künstliche Hüft- und Kniegelenke müssen vor der Aufbereitung der Asche entnommen werden, da sonst die sogenannte Aschemühle beschädigt würde. Sie werden gesammelt und danach der Verwertung übergeben. Die Erlöse der Verwertung gehen an gemeinnützige Projekte in der Region.

Schmuck verbleibt ebenso wie Zahngold beim Verstorbenen und schmilzt durch die Hitze bei der Einäscherung, so dass er später automatisch mit in die Aschekapsel gefüllt wird.

Herzschrittmacher können heutzutage bei der Kremierung im Körper des Verstorbenen verbleiben. Nach der Einäscherung bleibt das Gehäuse des Herzschrittmachers übrig und kann wie andere Implantate auch entnommen werden. Trägt der Verstorbene einen Defibrillator, muss dieser jedoch vor der Kremierung explantiert werden.

Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten, da die Kosten für die verschiedenen Urnengrabstellen stark variieren. Ihr Bestatter kann Sie hierzu ausführlich beraten.

In Deutschland unterliegen alle Krematorien den strengen Auflagen der Bundesemissionsschutzverordnung. Die Filtertechnik im Krematorium Wiesbaden ist auf dem aktuellen technischen Stand und die Einhaltung der vorgeschriebenen Grenzwerte wird automatisch und kontinuierlich von den zuständigen Behörden überwacht.